Richter rüffeln Rhein
Von Volker Schmidt
Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) patzt erneut in Personalangelegenheiten. Dabei geht es diesmal um den Posten des Landeswahlleiters. Die Richter bemängeln das Bewerbungsverfahren.
Erneut haben Richter Innenminister Boris Rhein (CDU) Schlamperei in Personalangelegenheiten bescheinigt. Der Bewerber für das Amt des Landeswahlleiters dürfe vorerst nicht ernannt werden, weil die Rechte eines anderen Kandidaten verletzt worden seien, verfügte das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einer Eilentscheidung. Das Innenministerium habe nicht ausreichend geprüft, ob die Beurteilungen der beiden Bewerber vergleichbar seien, so die Richter. Es kann nun Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erheben. Oder es muss die Vergleichbarkeit in einem neuen Bewerbungsverfahren nachträglich herstellen. Das Ministerium prüfe noch, wie es vorgehen wolle, sagte ein Sprecher.
Die Stelle des Leiters der Rechtsabteilung im Innenministerium, der zugleich Landeswahlleiter ist, ist seit dem 1. September 2011 vakant. Müsste demnächst in Hessen gewählt werden, würde der stellvertretende Abteilungsleiter Wilfried Schmäing das Amt des Wahlleiters ausüben.
Nach Angaben des Wiesbadener Rechtsanwalts Otto Jäckel handelt es sich bei dem Bewerber, den das Ministerium im Oktober 2011 für die Stelle ausgesucht hatte, um Wolfgang Kanther. Der Vizepräsident des Regierungspräsidiums Darmstadt ist unter anderem im Landesarbeitskreis christlich-demokratischer Juristen aktiv. Er wollte sich auf FR-Anfrage nicht äußern. Jäckel hat nach eigenen Angaben im Namen von Wolfgang Sedlak die Klage eingelegt. Sedlak ist stellvertretender Leiter der Brand- und Katastrophenschutzabteilung im Innenministerium und führt den Krisenstab der Landesregierung.
Vor einem Monat hatte das Verwaltungsgericht die Entlassung der Präsidentin des Landeskriminalamts, Sabine Thurau, für unwirksam erklärt. Rhein hatte sie wegen angeblicher Führungsmängel gefeuert. Ein Untersuchungsausschuss prüft zudem, ob 2009 der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) bei der Berufung eines neuen Chefs der Bereitschaftspolizei gegen Beamtenrecht verstieß. Der unterlegene Kandidat hat das Land auf Schadensersatz verklagt.
Frankfurter Rundschau vom 31.5.2012
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31.05.2012.
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